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Krayer Bürgerschaft
                

Gemäß Satzung ist der Zweck des Vereins die Förderung
der Heimatpflege und Heimatkunde, Förderung der
körperlichen Ertüchtigung der Jugend durch Spiel
und Sport.

Diese Zwecke spiegeln jedoch nicht die vielfältigen Aktivitäten
des Vereins wider.
Die wesentlichen Aktivitäten sind:

- Vertretung des Stadtteils bei den gewählten Vertretern,
- Vertretung bei den öffentlichen Gremien,
- Mitwirkung bei der Stadtteilkonferenz,
- Mitwirkung bei der Stadtteilentwicklungskonferenz,
- Einrichtung eines Kulturpfads,
- Organisieren eines viel beachteten Martinszug im Stadtteil,
- Ausrichten der Gedenkfeier am Volkstrauertag.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

Veranstaltungen: